Parking - ORDNUNG DES PARKPLATZES
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MARENA WELLNESS & SPA

PARKGEBÜHR




NEBENSAISON d. h. Oktober - Mai


Parkgebühr

• Tägliche Gebühr 30 PLN

Für Gäste, die die Dienstleistungen von Marena Wellness & Spa |Bar, Restaurant, Spa, Schwimmbad | in Anspruch nehmen

• bis zu 2 Stunden kostenlos

• Jede weitere angefangene Stunde 10 PLN


VERLORENER PARKSCHEIN: Machen Sie sich bitte mit der Ordnung vertraut, um zu wissen, was zu tun ist und welche Kosten auf Sie kommen, wenn Sie Ihren Parkschein verlieren.

BITTE BEACHTEN SIE: Während der Sommermonate, d. h. von Juli bis September, gelten andere Parkregeln und eine andere Preisliste für den Parkservice.



SOMMERPERIODE d.h. Juni - September


Parkgebühr

• Tägliche Gebühr 60 PLN

Für Gäste, die die Dienstleistungen von Marena Wellness & Spa |Bar, Restaurant, Spa, Schwimmbad | in Anspruch nehmen

• Jede weitere angefangene Stunde 15 PLN


VERLORENER PARKSCHEIN: Machen Sie sich bitte mit der Ordnung vertraut, um zu wissen, was zu tun ist und welche Kosten auf Sie kommen, wenn Sie Ihren Parkschein verlieren.

BITTE BEACHTEN SIE: In der Nebensaison, d. h. von Oktober bis Mai, gelten andere Parkregeln und eine andere Preisliste für den Parkservice.Parkservice.

 


ORDNUNG DES PARKPLATZES

IM ERHOLUNGSKOMPLEX MARENA WELLNESS & SPA

vom 01. NOVEMBER 2022



§1   

1. Die vorliegende Ordnung regelt die Nutzung des Parkplatzes auf dem Gelände des Erholungskomplexes Marena Wellness & Spa, der von KARELMA Sp. z o.o., im Weiteren die Hotelleitung genannt, verwaltet wird.     2. Der Parkplatz ist nicht bewacht. Er ist aber videoüberwacht.


§2

Als Benutzer des Parkplatzes wird im Sinne dieser Ordnung die den Parkplatz benutzende Person (der Fahrzeugführer) oder der Fahrzeugeigentümer verstanden. Wenn es nicht möglich ist, die Identität des Fahrzeugführers zu bestimmen, geht man davon aus, dass besonders die Person, die das Fahrzeug im Moment der Einfahrt auf den oder Ausfahrt aus dem Parkplatz führt, der Parkplatzbenutzer ist.


§3   

1. Indem der Benutzer den Parkplatz betritt, schließt er einen Stellplatzmietvertrag mit der Hotelleitung zu den in dieser Ordnung bestimmten Bedingungen ab.    

2. Mit dem Betreten des Parkplatzes erklärt sich jeder Fahrzeugbenutzer mit den Bestimmungen dieser Ordnung einverstanden und verpflichtet sich, sie einzuhalten.    

3. Die Nutzung des Stellplatzes ist gebührenpflichtig. Die von der Hotelleitung eingeführte Gebühr ist unter anderem auf der Tafel bei der Einfahrt auf den Parkplatz zu finden.


§4   

1. Auf dem Parkplatzgelände: Gelten die im Straßenverkehrsgesetz vom 20. Juni 1997 bestimmten Regeln für den Verkehr von Fahrzeugen und Fußgängern, vorbehaltlich der aus dieser Ordnung resultierenden Regeln.    

2. Es ist verboten, Fahrzeuge außerhalb der mit vertikalen oder horizontalen Linien markierten Stellplätze zu parken. Sollte ein Fahrzeug außerhalb der durch Linien gekennzeichneten Bereiche geparkt werden, so wird es aus dem Parkplatz auf Kosten des Eigentümers entfernt.    

3. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 5 km/h.    

4. Es ist strengstens verboten, den Parkplatz mit Fahrzeugen zu betreten, Die brennbare, ätzende, explosive und ähnliche für Personen und Sachen gefährliche Materialien und Substanzen transportieren.    

5. Der Benutzer sichert sein Fahrzeug gegen Diebstahl selbst.   

6. Die Hotelleitung nimmt keine Parkplatzreservierungen vor.

 
§5   

1. Die Hotelleitung trägt keine Haftung für die Schäden, die auf dem Gelände des Parkplatzes entstanden sind, im Besonderen für die Zerstörung, Beschädigung und den Verlust des Fahrzeuges.    

2.  Insbesondere trägt die Hotelleitung keine Haftung für:       

a. die drin im Fahrzeug verlassenen Sachen,        

b. den Diebstahl des Fahrzeuges aus dem Stellplatzes,        

c. für alle plötzlichen und unvorhersehbaren Ereignisse, die unabhängig von dem Verwalter auftreten,        

d. Stöße und Zusammenstöße,       

e. durch Dritte verursachte Schäden.   

2. Die Hotelleitung trägt keine Haftung für die auf dem Gelände des Parkplatzes entstehenden Schäden, einschließlich Zerstörung, Beschädigung und Verlust des Fahrzeuges.   

3. Insbesondere trägt die Hotelleitung keine Haftung für:    

a. die im Fahrzeug zurückgelassenen Sachen,    

b. den Diebstahl des Fahrzeugs aus dem Stellplatz,    

c. alle plötzlichen und unvorhersehbaren Ereignisse, die unabhängig von der Hotelleitung eintreten,    

d. Stöße und Zusammenstöße,    

e. die durch Dritte verursachten Schäden.


§6   

1. Der Parkplatz ist 24/7 geöffnet.   

2. Der Hotelleitung steht das Exklusivrecht zu, den Parkplatz in den von ihrbestimmten Zeitperioden zu schließen und zu öffnen.   

3. Das Einfahrtstor bleibt von 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr morgens geschlossen.   

4. Um von 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr morgens (Einfahrt, Ausfahrt) den Parkplatz nutzen zu dürfen, braucht man dies früher an der Rezeption von Marena Wellness & Spa anzumelden.


§7   

1. Der Nutzer nutzt den Parkplatz mit einem Parkticket |Aufenthaltsticket|, das er am Ticketautomat am Haupttor zieht. Ein Ticket berechtigt zur Nutzung eines Stellplatzes und damit zur Ein- und Ausfahrt nur eines Fahrzeugs. Bei der Einfahrt muss man obligatorisch am Ticketautomaten anhalten, um den Parkschein zu ziehen und zu warten, bis sich der Schrankenarm völlig öffnet.    

2. Der Parkschein muss beim Einchecken an der Rezeption vorgelegt werden. Der Rezeptionist gibt das Ticket in das System ein. Der Parkschein ermöglicht es, das Gelände von Marena Wellness & Spa während des gesamten Aufenthaltes zu betreten und zu verlassen.        

a. Wird der Parkschein beim Check-in an der Rezeption nicht vorgelegt, muss die Parkgebühr gemäß der Preisliste entrichtet werden. Nur dann kann das betreffende Fahrzeug das Gelände von Marena Wellness & Spa verlassen.          

b. Wird der Parkschein an der Rezeption nicht vorgelegt, um die Parkgebühr zu begleichen, wird der Parkschein inaktiv und öffnet die Ausfahrtsschranke nicht.    

3. Die Gäste, die die von Marena Wellness & Spa erbrachten Dienstleistungen in Anspruch nehmen (Bar, Restaurant, Spa, Pool – Einzel- oder Dauerkarte), können:       

a. den Innenparkplatz nutzen (wenn die Anzahl der Parklücken dies ermöglicht), indem sie den Parkschein am Automaten am Eingang beim Haupttor ziehen,       

b. den Außenparkplatz, indem sie den Parkschein direkt beim Sicherheitsdienst ziehen.    

4. Beim Verlust des Parkscheins kann das Fahrzeug den Parkplatz nur mit vorheriger Genehmigung des Rezeptionisten und gegen Vorlage seines Ausweises, seines Fahrzeugscheines und nach Zahlung der Parkgebühr verlassen.        

a. Verlust des Parkscheins während des Aufenthalts: die Rezeption berechnet die Parkgebühr für jeden Tag bis zum Verlust des Parkscheins und dem Wunsch des Nutzers, den Parkplatz zu verlassen, dann stellt einen Ersatzparkschein aus. Bei der Rückkehr zu Marena Wellness & Spa muss das neue Ticket an der Rezeption vorgelegt werden, damit es ins System aufgenommen werden kann.         

b. Verlust des Parkscheins am Check-Out-Tag: der Rezeptionist berechnet die Parkgebühr für den gesamten Aufenthalt und stellt einen Ersatzparkschein aus.        

c. Die Nutzer, die die Dienstleistungen von Marena Wellness & Spa nutzen, aber nicht übernachten, müssen ebenfalls einen Parkschein ziehen. Falls der Nutzer, der in Marena Wellness & Spa nicht übernachtet, seinen Parkschein verliert, muss er unabhängig von der Aufenthaltsdauer, die tägliche Parkgebühr entrichten. Nachdem die Nutzer die Gebühr entrichtet haben, bekommen sie an der Rezeption einen Ersatzparkschein, damit sie die Ausfahrtschranke öffnen können.  


§ 8               

1. Bei der Abreise hat der Nutzer eine Gebühr für die Nutzung des Parkplatzes an der Rezeption von Marena Wellness & Spa zu entrichten. Die Gebühr wird auf der Grundlage der gültigen Preisliste berechnet.               

2. Der Nutzer sollte an Ausfahrtsschranke anhalten und seinen bezahlten Parkschein am Ausfahrtsautomat scannen.


§ 9    

1. Wenn die Fahrzeugschlüssel verloren oder drin in dem Fahrzeug eingesperrt werden, muss der Fahrzeugbenutzer der Rezeption erstens den Fahrzeugschein und seinen Personalausweis vorlegen, nur dann darf er versuchen, das Fahrzeug zu betreten. Sollte der Benutzer verweigern, die übergenannten Dokumente vorzulegen oder wenn er keine solchen Dokumente besitzt, muss die Rezeption unverzüglich die Polizei und die Parkplatzaufsicht davon benachrichtigen.    

2. Wenn eine dringende und begründete Gefahr für die Gesundheit und das Leben von Personen oder eine dringende und begründete Gefahr für Sachen besteht, ist die Hotelleitung berechtigt, das Fahrzeug aus dem Parkplatz auf Kosten des Eigentümers zu entfernen.


§10   

1. Verstößt der Benutzer gegen die Bestimmungen dieser Ordnung, so steht der Hotelleitung das Recht zu, den Stellplatzmietvertrag mit dieser Person mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen sowie andere Maßnahmen zu ergreifen, um den mit der Ordnung stimmenden Zustand wiederherzustellen, darunter auch das Fahrzeug aus dem Parkplatz zu entfernen oder es mi einer mechanischen Blockade stillzulegen.    

2. In den in Absatz 1 genannten Situationen ist der Benutzer verpflichtet, die mit Entfernung des Fahrzeuges aus dem Parkplatz verbundenen Kosten sowie andere Kosten, die der Hotelleitung entstehen, zu tragen.   

3. Der Benutzer haftet für alle Schäden, die durch sein Fahrzeug oder durch eine unangemessene Benutzung des Parkplatzes verursacht wurden, insbesondere für die Verunreinigung des Parkplatzes durch Ausfließen von Flüssigkeiten aus dem Fahrzeug (Öl, Bremsflüssigkeit, Kühlmittel usw.).    

4. Wenn die Kosten, die in Abätzen 1-3 genannt wurden, nicht gezahlt werden, darf die Hotelleitung das Fahrzeug bis zur Begleichung der Kosten mit mechanischen Mitteln stilllegen.


§11

Die Einhaltung der Bedingungen des Stellplatzmietvertrags kontrollieren auf dem Gelände des ganzen Parkplatzes die dazu von der Hotelleitung berechtigten Personen.


§12

Auf dem Parkplatz ist es verboten:    

1. Tabak zu rauchen und Alkohol zu konsumieren.    

2. Das Gelände zu verunreinigen und die Geräte zu beschädigen.    

3. Fahrzeuge zu waschen und zu entstauben.    

4. Flüssigkeiten in Fahrzeugen (wie Kühlmittel oder Öl) zu wechseln oder nachzufüllen.   

5. Gesundheits-, Sicherheits- und Brandschutzvorschriften zu verletzen.    

6. Die Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens zu brechen oder andere Parkbenutzer zu stören.


§13

Ein integraler Teil der Ordnung ist die Preisliste der Parkdienste.


§14

Beschwerden und Anträge die Benutzung des Parkplatzes betreffend sollten in schriftlicher Form an die folgende Adresse gerichtet werden: Marena Wellness & Spa, ul. Turystyczna 1, 72-415 Międzywodzie, Polen.